Vergütung

Jedes Bauvorhaben ist speziell zu betrachten, die Maßnahmen ähneln sich ggf., sind jedoch nie gleich.

Die Honorierung obliegt dabei dem realen Zeitaufwand. Die Bundesarchitektenkammer hat auf ihrer Internetseite www.bak.de Empfehlungen für die Honorierung der SiuGe- Koordinatorentätigkeit gegeben. Inwieweit sich die Parteien exakt an diese Empfehlungen halten, hängt nicht zuletzt auch von der Maßnahme an sich sowie den Kenntnissen des Koordinators zum Leistungsbild ab. Die tabellarische Auflistung der Tätigkeiten des Koordinators auf der Seite der Bundesarchitektenkammer vermittelt zunächst dem Bauherren einen Überblick. Der erfahrene Koordinator kennt seine Verantwortung und leitet hieraus den zeitlichen Aufwand ab, was in der Regel zu einem Zeit- oder auch Pauschalhonorar führt. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ( HOAI ) bietet kein spezielles Leistungsbild für die Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordination. Abgeleitet von dieser Tatsache gilt, dass die Vergütung des Koordinators frei zu vereinbaren ist.

Für die Bauüberwachung gilt ähnliches.